RECHTSANWÄLTIN STEFANIE NEUGEBAUER
RECHTSANWÄLTIN  STEFANIE NEUGEBAUER

Räumungsurteil wegen zu starken Rauchens

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2013 - 24 C 1355/13

 

Einem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis fristlos gekündigt worden. Die Kündigung wurde nun auch durch Urteil bestätigt.

 

Kernaussage: Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führe.

 

Die Vermieterin hatte dem starken Raucher insbesondere vorgeworfen, er habe sein Lüftungsverhalten verändert. Zu Lebzeiten seiner Frau sei noch ausreichend über die Fenster gelüftet worden. Zwischenzeitlich halte der Witwer seine Rollläden ständig geschlossen.

Dies führe seit anderthalb Jahren dazu, dass Zigarettenqualm aus der Wohnung in das Treppenhaus zieht. Die Mitmieter hätten sich über eine unerträgliche Geruchsbelästigung beschwert und ihrerseits mit der Kündigung des Mietverhältnisses gedroht. Abmahnungen blieben ohne Erfolg.

 

Gemäß  der Aussage des Gerichtes sei unerheblich, dass der Beklagte bereits seit 40 Jahren in der Wohnung lebe und dort schon immer geraucht habe. Denn die Kündigung stütze sich nicht auf das Rauchen als Solches, sondern allein auf das geänderte Lüftungsverhalten des Beklagten und die damit einhergehende Geruchsbelästigung im Treppenhaus. Eine jahrelange Duldung sei daher unerheblich. Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, dies ist nach gängiger Rechtsprechung von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führe.

 

Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Nachbarn sei insoweit gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit des Beklagten vorrangig. Das Gericht sah in dem Verhalten des Rentners einen ausreichenden Grund zur fristlosen Kündigung. Denn trotz Abmahnungen habe er seine Wohnung nur unzureichend gelüftet, so dass der Zigarettenrauch in das Treppenhaus ziehe und dort sowie im gesamten Haus zu einer unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung führe.

 

 

 

 

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