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Rechtsirrtümer - Arbeitsrecht:
Nach der dritten Abmahnung kann das Arbeitsverhältnis beendet werden.
Nein, denn die Anzahl der Abmahnungen ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung nicht maßgebend. In jedem Fall soll der Mitarbeiter nach dem ersten Warnschuss Gelegenheit zur Besserung erhalten.
Ändert er sein Verhalten aber nicht, kann schon die zweite Abmahnung zur Kündigung führen. Bei schwerwiegenden Verstößen bedarf es im Ausnahmefall gar keiner vorherigen Abmahnung. Umgekehrt reichen
auch drei Verwarnungen nicht, wenn unterschiedliche Sachverhalte betroffen sind.